Ich finde, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine richtig gute Möglichkeit, um zusätzlich fürs Alter vorzusorgen – vor allem, wenn sie fondsgebunden ist. Warum? Weil man nicht nur Steuern spart, sondern langfristig auch von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitiert. Doch so attraktiv das alles klingt, es gibt auch einen Punkt, der oft übersehen wird: die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rentenalter. Ich versuche mal, das Thema aus meiner Sicht kompakt zusammenzufassen.
Warum ich fondsgebundene bAV spannend finde
Im Gegensatz zu den klassischen, meist sehr zinsarmen Versicherungsprodukten wird bei der fondsgebundenen Variante in Investmentfonds investiert – also in echte Sachwerte, die langfristig Rendite bringen können. Vor allem bei einem längeren Anlagehorizont, wie es bei der Altersvorsorge ja fast immer der Fall ist, ist das ein echter Vorteil.
Was mir besonders gefällt:
- Ich kann mit einem Teil meines Bruttogehalts vorsorgen – also bevor Steuern und Sozialabgaben abgehen.
- Wenn mein Arbeitgeber mitmacht (und das muss er in vielen Fällen), gibt es mindestens 15% Zuschuss auf meine Beiträge.
- Und das Ganze läuft bequem über die Lohnabrechnung – also kein extra Aufwand.
Der Arbeitgeberzuschuss – aus meiner Sicht ein echter Renditehebel
Was viele unterschätzen: Der Arbeitgeber spart durch meine Entgeltumwandlung Sozialabgaben – und muss mir davon mindestens 15% weitergeben. Dieser Zuschuss fließt direkt in meinen Vertrag und sorgt so für eine höhere Auszahlung später – ohne dass ich selbst mehr einzahle. Aus meiner Sicht ist das ein wichtiger Renditeeffekt, den man auf keinen Fall verschenken sollte. Allerdings ist hier unbedingt zu beachten, dass die Einzahlungen einschließlich des gesamten Arbeitgeberanteils als Beitrag zu meiner gesetzlichen Rente fehlen und aller hieraus resultierenden Folgen. Dies hängt davon ab, ob mein Gehalte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt
Aber: Die GKV-Beiträge bei der Auszahlung sollte man im Blick haben
Was ich sehr kritisch sehe – und was leider oft erst viel zu spät auffällt: Die spätere Auszahlung aus der bAV ist in der GKV voll beitragspflichtig. Das gilt nicht nur für monatliche Rentenzahlungen, sondern auch für Einmalzahlungen. Die Krankenkassen holen sich dabei ihren Anteil zurück – und das kann ordentlich was ausmachen.
Wenn man gesetzlich versichert ist, muss man in der Regel zwischen 15,6% und 18% auf die bAV-Leistung abgeben – und das über 10 Jahre lang, wenn man sich das Kapital auszahlen lässt. Das schmälert natürlich die Nettorente bzw. das ausgezahlte Kapital. Und das sollte man unbedingt in seine Planung einbeziehen.
Unterm Strich: Lohnt sich die bAV mit Fonds trotzdem?
Ja, aus meiner Sicht auf jeden Fall – besonders wenn der Arbeitgeber seinen Zuschuss beisteuert. Klar, die GKV-Pflicht schmälert später die Auszahlung. Aber wenn ich das mit einrechne, überwiegen die Vorteile:
✅ Ich spare heute Steuern und Sozialabgaben
✅ Ich bekomme Geld vom Arbeitgeber dazu
✅ Ich nutze die Renditechancen des Kapitalmarkts
❗️ Ich weiß, dass ich später GKV-Beiträge zahlen muss – aber das kann ich einplanen
Mein Fazit
Ich persönlich halte die fondsgebundene bAV für einen sehr sinnvollen Baustein der Altersvorsorge , sofern die persönlichen Rahmenbedingungen stimmen.